Rettung und Brandabwehr
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr und Rettung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr und Rettung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.
Auszubildende zum Schiffsmechaniker
10 Tage
Montag - Freitag:
08.00 - 15.30 Uhr
Teilnahmebescheinigung,
dient als Vorlage für den Antrag auf Ausstellung von Befähigungsnachweisen
1025,00 €
Dieses Seminar ist durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Dienststelle Schiffssicherheit zertifiziert und zugelassen.